Coronavirus: Soforthilfe jetzt auch für Gründer möglich
Seit dem 14. Mai 2020 besteht auch für nach dem 31. Dezember 2019 gegründete Unternehmen die Möglichkeit die Soforthilfe über einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu beantragen.
Gründer müssen belegen, dass sie bis zum 11. März 2020
- bereits Umsätze erzielten, oder
- mindestens ein Auftrag durch einen Kunden vorlag, oder
- sie bereits eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, z. B. ein Pachtvertrag für ein Ladenlokal.
Der Antrag für Gründer muss von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausgefüllt und abgesendet werden. Der Antrag ist unter diesem Link zu finden: http://gruender-soforthilfe-corona.nrw.de
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
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