Ostergrüße und Aktuelles zur Corona-Situation

Ostergrüße und Aktuelles zur Corona-Situation

Liebe Kundin, lieber Kunde, liebe Geschäftsfreunde,

hoffentlich hatten Sie ein paar schöne und erholsame Osterfeiertage!

Bei mir waren die Osterfeiertage von einem Trauerfall begleitet. Meine geliebte Hündin Lilly, mit der ich 13 schöne Jahre verbringen konnte, musste aufgrund einer Krebserkrankung ganz überraschend eingeschläfert werden. Trotz der großen Trauer verspüre ich eine tiefe Ruhe in mir, denn ich habe das Gefühl, alles erdenkliche für sie getan zu haben – auch in der Entscheidung Lilly vor großen Schmerzen zu bewahren.

Was hat das nun mit der Corona-Situation zu tun?

Während einige von Ihnen aus dieser Situation wirtschaftlich durchaus gestärkt herauskommen werden oder zumindest verhalten optimistisch in die Zukunft blicken, gibt es einige, die sorgenvoll in die eigene wirtschaftliche Zukunft schauen.

Manche Krisen deuten sich – wie im Fall von Lilly und vom Corona-Virus – nur relativ kurzfristig an und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität und einen klaren Kopf, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.

Wir unterstützen Sie als Unternehmer und Freiberufler bei der richtigen Entscheidungsfindung und -umsetzung in Rahmen von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten. Grundsätzlich empfehlen wir dabei das folgende Vorgehen:

Analyse der finanziellen und steuerlichen Situation

  • Eine Bestandaufnahme der finanziellen und steuerlichen Situation ist wichtig, um mögliche Liquiditätsspielräume, aber  auch -lücken sofort zu identifizieren. Dazu gehört – auch wenn sich das in der derzeitigen Phase der Unsicherheit durchaus schwierig gestalten kann – die Erstellung eines Business bzw. Liquiditätsplans bei der wir Sie gerne unterstützen.
  • Auch wenn die Insolvenzantragspflicht aufgrund der Corona-Situation von normalerweise 3 Wochen auf Ende September 2020 verschoben wurde: Um mögliche Risiken aus der Geschäftsführerhaftung (bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder der UG) und damit einer privaten Haftung zu reduzieren, ist es in Einzelfällen empfehlenswert, eine Trennung der Insolvenzreife vor und nach der Corona-Krise vorzunehmen und dies zu dokumentieren. Wir arbeiten dabei mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die mit uns gemeinsam Kurzgutachten dazu erstellen.

Nutzung von Kosteneinsparungspotentialen, staatlichen Hilfen und Fremdfinanzierung

  • Unternehmen, die ihre Kosten flexibel dem Bedarf anpassen können, gehen erfolgreicher durch eine Krise. Dazu benötigen Unternehmen aktuelle Finanzinformationen und wenn möglich, Branchenvergleiche, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, soweit vorhanden.
  • Voraussetzungen staatlicher Hilfen (z. B. Soforthilfe) sollten überprüft werden.
  • Steuerliche Möglichkeiten zur Sicherung der Liquidität sollten soweit möglich genutzt werden. Infos finden Sie dazu in unseren Blog-Artikeln vom 20. März 2020 und vom 06. April 2020.
  • Aufgrund der seit Wochen andauernden Überlastung der Banken, ist die Beantragung von zusätzlichen Liquiditätsspielräumen (z. B. Kontokorrentlinien) sehr schwierig und fast unmöglich für Neukunden geworden. Auch die Bewilligung von KfW-Mitteln dauert typischerweise länger als der derzeitigen Situation angemessen. Die Bundesregierung hat das erkannt: Der KfW-Schnellkredit soll zumindest für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern kurzfristig Abhilfe schaffen, da die Bewilligung ohne Risikoprüfung durch die Hausbank und damit schneller erfolgen soll. Warten wir ab.

Aktuelles

  • Neuigkeiten zur NRW-Soforthilfe, die vor wenigen Tagen vorübergehend gestoppt wurde:
    • Wer bereits einen Bewilligungsbescheid per E-Maill, aber auch nach Tagen noch keine Zahlung erhalten hat, sollte bitte eine E-Mail an das Funktionspostfach seiner für ihn oder sie zuständigen Bezirksregierung (z. B. corona-soforthilfe@brd.nrw.de für die Bezirksregierung Düsseldorf oder corona-soforthilfe@bezreg-koeln.nrw.de für Bezierksregierung Köln) Aktenzeichen/Vorgangsnummer und Telefonnummer schicken. Es wird dann ein Datenabgleich zu persönlichen Angaben und der Bankverbindung durchgeführt und Sie sollen eine Rückmeldung erhalten.
  • Ab dem 15. April 2020 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.

Wir sind für Sie da.

 

schütze & wirtz Steuerberater I Tax Consultants

Ihr Thomas Wirtz und Team

 

Quellen: KfW, https://www.wirtschaft.nrw/

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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