Hintergrund
Aufgrund der aktuellen Situation wird sich die Wiederaufnahme der Rückmeldungen zur NRW-Soforthilfe 2020 laut Informationen auf der Webseite der NRW-Soforthilfe noch etwas verzögern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit.
Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können. Ende November 2020 erhalten daher alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail von der E-Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.
Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.
Bis zum Erhalt dieser E-Mail bittet das Land NRW noch um ein wenig Geduld.
Soforthilfe-Empfänger sollten daher bitte bis zum Start des Rückmeldeverfahrens von Rücküberweisungen an die Bewilligungsbehörden oder an die Landeskasse absehen.
Was passiert, wenn ich bereits zurückgemeldet (und den evtl. ermittelten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt) habe?
Rückmeldungen von Soforthilfe-Empfängern, sowie etwaige Rückzahlungen wurden in der Antragsteller-Datenbank und auf den Konten der Bezirksregierungen verbucht. Soforthilfe-Empfängern sollen keine Nachteile durch bereits erfolgte Rückmeldung entstehen.
Ich wurde bereits zur Rückmeldung aufgefordert, habe aber weder zurückgemeldet noch zurückgezahlt. Was soll ich jetzt tun?
Aufgrund des angehaltenen Rückmeldeverfahrens können Soforthilfe-Empfänger derzeit das Rückmeldeformular, das Soforthilfe-Empfänger über den Link in Ihrer E-Mail erreichen, nicht ausfüllen. Beim Aufrufen des Links werden Soforthilfe-Empfänger über die Nichtverfügbarkeit des Formulars informiert. Soforthilfe-Empfänger sollten bis zum Abschluss der Gespräche zwischen Bund und Ländern von Rückzahlungen auf Konten der Bezirksregierungen absehen. Soforthilfe-Empfänger werden erneut von der zuständigen Bezirksregierung bzw. dem Land NRW kontaktiert, wenn die Gespräche mit dem Bund abgeschlossen sind.
Sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Photo: Jorono, Pixabay
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