Förderprogramm des Landes NRW für den digitalen und stationären Einzelhandel: Jetzt Antragsberechtigung prüfen

Förderprogramm des Landes NRW für den digitalen und stationären Einzelhandel: Jetzt Antragsberechtigung prüfen

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat aktuell den Projektaufruf “Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken” veröffentlicht. Das Sonderprogramm soll dem stationären Einzelhandel in Form von Zuschüssen einen Beitrag zur Abwehr und Abmilderung der Corona-Krise, sowie zur Digitalisierung und Stärkung der Geschäfte der Innenstädte leisten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.

Wer wird gefördert?

Kleinunternehmen aus dem stationärem Einzelhandel in NRW mit 1 bis 49 Mitarbeitern (und weitere Kriterien) werden gefördert.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Der Antrag muss durch den Einzelhändler beim Forschungszentrum in Jülich gestellt werden.

Bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Anträge sind ab sofort bis zum 31. August 2020 möglich.

Weitere Informationen: Digitaler EinzelhandelAntragsformular

Photo: Blake Wisz, Unsplash

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

Schreibe einen Kommentar

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner