Unter 4.16 der FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Überbrückungshilfe auf höchstens 90 % der ungedeckten Fixkosten beschränkt wird. Das bedeutet, ungedeckte Fixkosten sind im Rahmen der Überbrückungshilfe II die Verluste, die Unternehmen für den Förderzeitraum in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Soll beispielsweise Überbrückungshilfe für den Monat Oktober 2020 beantragt werden, muss im Oktober 2020 ein bilanzieller Verlust ohne Wertminderungen (Abschreibungen) erzielt worden sein. Die Höhe der maximalen Auszahlung wird auf die Höhe des Verlustes begrenzt. Grundlage für diese Regelung ist die „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, welche die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umsetzt (sog. befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19). Diese Regelung ist insofern unglücklich, als dass die Beschränkung auf ungedeckte Fixkosten erst nachträglich aufgenommen wurde. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl vor dieser Änderung gestellter Anträge damit unrichtig wird und die beantragten (und ggf. bereits ausgezahlten) Überbrückungshilfen zu hoch sind.
Die Bundessteuerberaterkammer hat beim Bundeswirtschaftsministerium erwirkt, dass eine Änderung der Anträge, die vor dem 5. Dezember 2020 gestellt wurden, nicht erforderlich ist. Die Korrektur kann im Rahmen der Schlussrechnung erfolgen. Damit kann sich u. U. eine Rückzahlungspflicht für den Antragsteller ergeben.
Die gleichen beihilferechtlichen Vorgaben gelten im Übrigen auch für die November- und Dezemberhilfe sowie voraussichtlich für die Überbrückungshilfe III. Nach unseren Informationen entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) derzeit Arbeitshilfen zu dieser Thematik, die so bald wie möglich veröffentlicht werden sollen.
Quelle: Steuerberaterkammer Düsseldorf
Photo: Ryan McGuire, Pixabay
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.