Überbrückungshilfe: Antragsfrist für Überbrückungshilfe soll verlängert werden

Überbrückungshilfe: Antragsfrist für Überbrückungshilfe soll verlängert werden

Am 9. Juli 2020 hatten wir zur Antragstellung der Überbrückungshilfe berichtet. Nun gibt es Neuigkeiten zur Antragsfrist:

Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, soll bis zum 30. September 2020 verlängert werden. Dies teilte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem Deutschen Steuerberaterverband mit.

Das BMWi hat angekündigt, die Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 nunmehr durch eine zügige Änderung der Verwaltungsvereinbarungen und der Vollzugshinweise mit den Bundesländern in die Praxis umzusetzen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen.

Quellen: NWB

Photos: Michael Kauer, Pixabay

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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