Überbrückungshilfe: Antragstellung ab 13. Juli 2020 möglich

Überbrückungshilfe: Antragstellung ab 13. Juli 2020 möglich

Ende Juni 2020 wurde durch den Bundesrat eine Corona-Überbrückungshilfe beschlossen, um betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen im Zeitraum Juni bis August 2020 zu helfen. Für die Corona-Überbrückungshilfe kann eine Antragstellung (voraussichtlich) ab dem 13. Juli 2020 erfolgen. Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Die Antragsstellung ist ausschließlich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer (Prüfender Dritter) möglich, der die Antragsberechtigung, den erwarteten Umsatzrückgang und die laufenden Fixkosten bestätigt.

Der Antrag zur Corona-Überbrückungshilfe wird über eine Online-Schnittstelle durch den Prüfenden Dritten direkt an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Bei Antragstellung ist eine Umsatzschätzung für April und Mai 2020 abzugeben, sowie eine Umsatzprognose für den beantragten Förderzeitraum. Außerdem ist eine Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten an, deren Erstattung beantragt wird, einzureichen.

Der Prüfende Dritte berücksichtigt im Rahmen des Antragsverfahrens:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und, soweit vorhanden, der Monate April und Mai 2020,
  • Jahresabschluss 2019,
  • Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung 2019,
  • Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019, und
  • Bewilligungsbescheid, falls dem Antragsteller Soforthilfe gewährt wurde.

Soweit der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019 oder andere erforderliche Kennzahlen noch nicht vorliegen, kann auf den Jahresabschluss 2018 oder andere erforderliche Kennzahlen aus 2018 abgestellt werden. Falls das Unternehmen von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit ist, erfolgt die Plausibilitätsprüfung anhand der Umsatzsteuerjahreserklärung.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen. 

Quellen: Haufe, Überbrückungshilfe-Unternehmen.de

Photos: Michael Kauer, Pixabay

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

Schreibe einen Kommentar

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner