Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III als “Überbrückungshilfe III Plus” bis Ende September 2021.
Die Bundesregierung verlängert laut einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 9. Juni 2021 deshalb die Überbrückungshilfe III für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30.September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die Förderbedingungen werden danach in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu komme die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe werde ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch prüfende Dritte (z. B. Steuerberater) beantragt.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen und die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus, sowie der Neustarthilfe Plus möglich ist, informieren wir Sie.
Quelle: Haufe, BMWi
Photo: Gerd Altmann, Pixabay
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