Aufgrund der auftretenden technischen Schwierigkeiten und eines steigenden Antragsvolumens in den letzten Tagen hat das Bundesministerium der Wirtschaft einer weiteren Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I zugestimmt.
Anträge für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 können nunmehr noch bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden.
Eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) wird ab etwa Mitte Oktober 2020 möglich sein.
Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie.
Quelle: Steuerberaterkammer Düsseldorf
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