Corona-Überbrückungshilfe wird auf den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 verlängert

Corona-Überbrückungshilfe wird für die Monate Oktober bis Dezember 2020 verlängert

Nach der 1. Phase der Corona-Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020: Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten;
  • Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Aktualisierung: Unternehmen, die aufgrund der starken saisonalen Schwankung ihres Geschäfts, im April und Mai 2019 weniger als 5 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, können von der Bedingung des sechzigprozentigen Umsatzrückgangs freigestellt werden.

Anträge für die 2. Phase der Übebrückungshilfe können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, Haufe

Photos: Myriam Zilles, Pixabay

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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