Seit dem 20. Oktober 2020 liegen Informationen zur Ausgestaltung der Antragsvoraussetzungen für die 2. Phase der Übebrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) vor. Wesentliche Neuerungen stellen die Ausweitung der Anspruchsberechtigten sowie die grundsätzliche Entkopplung der Fördersumme von der Anzahl der Beschäftigten dar. Auch in der 2. Phase können Anträge nur unter Einbeziehung eines prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) gestellt […]