Verhandlungen zu Corona-Konjunkturpaket abgeschlossen: Steuerlich relevante Eckpunkte
Die Bundesregierung hat gestern Abend (3. Juni 2020) die Verhandlungen zu einem Konjunkturpaket zur Milderung der finanziellen Auswirkungen des Coronasvirus auf die deutsche Wirtschaft abgeschlossen.
Folgende, steuerlich relevante Eckpunkte des Konjunkturpakets wurden von der Bundesregierung beschlossen:
- Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% (Regelsteuersatz) und von 7% auf 5% (ermäßigter Steuersatz) für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020.
- Auszahlung eines Kinderbonus von einmalig EUR 300 pro Kind, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll. Der Kinderbonus wird über die Einkommensteuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
Es soll weitere steuerliche Entlastungen geben, damit die Liquidität von Firmen gesichert wird und diese Spielräume für Investitionen haben.
Über Details zum Konjunkturpaket halten wir Sie über unseren Blog auf dem Laufenden.
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