Liquiditätshilfe für Unternehmen: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich
Laut Pressemitteilung des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 23. April 2020 können Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Diese Maßnahme gilt unabhängig davon, ob die Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben oder in dieser Woche geöffnet wurden.
Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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