Corona-Hilfe durch KfW-Unternehmerkredit
Das Wichtigste des KfW-Unternehmerkredits in Kürze:
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
- Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
- Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu EUR 100 Millionen
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung (für Kredite bis TEUR 800), sowie 2 Jahre keine Tilgung
Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördert die KfW:
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete und Gehälter (Betriebsmittel)
- Material- und Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte, zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020)
- Ausschüttung von Gewinn und Dividenden [Hinweis: Während der Kreditlaufzeit sind Gewinn- oder Dividendenausschüttungen nicht möglich. Möglich sind aber marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen).]
- Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahren
- für Unternehmen, die zum 31 Dezember 2019 in Schwierigkeiten waren, also vor Beginn der Coronakrise
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der Beantragung des KfW-Unternehmerkredits.
Quelle: KfW
Photo: Joshua Coleman, Unsplash
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