Corona-Hilfe durch KfW-Unternehmerkredit

Corona-Hilfe durch KfW-Unternehmerkredit

Das Wichtigste des KfW-Unternehmerkredits in Kürze:

  • Für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
  • Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
  • Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu EUR 100 Millionen
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung (für Kredite bis TEUR 800), sowie 2 Jahre keine Tilgung

Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördert die KfW:

  • Anschaffungen wie Maschinen und Aus­stattung (Investitionen)
  • Alle laufenden Kosten wie Miete und Gehälter (Betriebsmittel)
  • Material- und Warenlager
  • Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unter­nehmen, auch Über­nahmen

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
  • Treuhandkonstruktionen
  • In-Sich-Geschäfte, zum Beispiel der Er­werb eigener Unternehmens­anteile
  • Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020)
  • Ausschüttung von Gewinn und Dividenden [Hinweis: Während der Kredit­laufzeit sind Gewinn- oder Dividendenausschüttungen nicht möglich. Möglich sind aber markt­übliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäfts­inhaber (natürliche Personen).]
  • Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahren
  • für Unternehmen, die zum 31 Dezember 2019 in Schwierig­keiten waren, also vor Beginn der Coronakrise

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der Beantragung des KfW-Unternehmerkredits.

Quelle: KfW

Photo: Joshua Coleman, Unsplash

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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