Befristete Umsatzsteuerabsenkung: Finale Fassung des BMF-Schreibens

Befristete Umsatzsteuerabsenkung: Finale Fassung des BMF-Schreibens

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die finale Version des BMF-Schreibens zur befristeten Anwendung der gesenkten Umsatzsteuersätze fertiggestellt. Im Vergleich zum letzten Entwurf ergeben sich inhaltlich nur wenige wesentliche Änderungen.

Hervorzuhebende Änderungen sind insbesondere:

  • Eine Ergänzung im Bereich der Anzahlungen (Teilentgelte). Das BMF vertritt die Auffassung, dass Anzahlungsrechnungen, die während des Zeitraums der gesenkten Umsatzsteuersätze für nach dem 31. Dezember 2020 erbrachte Leistungen ausgestellt werden, die abgesenkten Umsatzsteuersätze enthalten sollen. Klargestellt ist nun, das Unternehmer in solchen Anzahlungsrechnungen auch den für die zu erbringende Leistung jeweils geltenden, nicht abgesenkten Umsatzsteuersatz anwenden können.
  • Die Möglichkeit, ausnahmsweise Leistungen, die im Monat Juli 2020 ausgeführt wurden, noch mit dem nicht abgesenkten Umsatzsteuersatz zu berechnen. Dies ist aber nur zulässig, soweit die Leistungen an einen Unternehmer erbracht werden. Gegenüber Nicht-Unternehmern ist dies nicht möglich.

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Quellen: BMF-Schreiben

Photos: Dose Media, Unsplash

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