Temporäre Absenkung der Umsatzsteuer: Handlungsbedarf bei steuerpflichtigen Dauerleistungen

Temporäre Absenkung der Umsatzsteuer: Handlungsbedarf bei steuerpflichtigen Dauerleistungen

Die Regierungskoalition hat im Rahmen eines Corona-Konjunkturpakets am 3. Juni 2020 verkündet, den Umsatzsteuersatz vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% (Regelsteuersatz) bzw. von 7% auf 5% (ermäßigter Steuersatz) abzusenken (siehe auch unser Blog-Artikel dazu).

Vermietungen, Leasing (Autos, Maschinen, etc.) und andere Dauerleistungen enthalten oftmals monatliche Zahlungsvereinbarungen. Bei diesen Leistungen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ablauf des monatlichen Voranmeldezeitraums, für den die Leasingrate zu entrichten ist. Bei einer kalenderjährlichen Leasingrate wäre dies zum Ende Dezember eines Jahres.

Auf Dauerleistungen mit monatlicher Zahlungsregelung, die vor dem 1. Juli 2020 erbracht werden und die der Umsatzbesteuerung nach dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, ist der bis zum 30. Juni 2020 geltende allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Für Dauerleistungen, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 ausgeführt werden, gilt der allgemeine Steuersatz von 16 %.

Daher sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Verträge über Dauerleistungen, die als Rechnung anzusehen sind, müssten u. U. an den vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Steuersatz angepasst werden, z. B. durch eine Ergänzung des Vertrages. Daher sollten Vertragspartner entsprechende Verträge identifizieren und ggf. anpassen.
  • Ein in Folge der Senkung des Umsatzsteuersatzes geänderter Vertrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzugs durch den Leistungsempfänger alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Pflichtangaben enthalten, denn ansonsten droht zumindest eine teilweise Versagung des Vorsteuerabzuges.
  • Private Leistungsempfänger von umsatzsteuerpflichtigen Dauerleistungen sollten darauf achten, dass ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 der eingezogene Betrag (z. B. Leasingrate) um 3% -Punkte reduziert wurde.

Photos: Jamie Street, Unsplash

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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