Erbschafts- und Schenkungssteuer: Alles, was Sie wissen müssen

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Alles, was Sie wissen müssen

Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug werden immer häufiger, was auch Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland hat.

Dies ist der Fall, wenn eine an dem Verfahren beteiligte Person in einem anderen Land wohnt. Auch bei der Übertragung von Vermögenswerten in ein anderes Land kann dies der Fall sein. Dazu könnte zum Beispiel eine Ferienimmobilie in Spanien gehören.

Die Übertragung von Vermögenswerten kann in mehreren Ländern zu Erbschafts- und Schenkungssteuern führen. Dies bedeutet, dass Einzelpersonen in verschiedenen Ländern steuerliche Verpflichtungen erfüllen müssen.

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Wann gilt das deutsche Erbschaftssteuerrecht?

Das deutsche Erbschaftssteuerrecht gilt sowohl für die Erbschafts- als auch für die Schenkungssteuer (Erbschaftsteuergesetz/Schenkungssteuergesetz), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • (a) unbeschränkte,
  • (b) erweiterte unbeschränkte, oder
  • (c) beschränkte Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht nach dem Erbschaftssteuergesetz.

Unbeschränkte Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht

Ist der Schenker oder der Begünstigte zum Zeitpunkt des Steuertatbestands in Deutschland ansässig, unterliegt der gesamte Vermögensübergang der unbeschränkten Schenkungsteuerpflicht. Mindestens eine Partei muss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Eine Wohnung kann auch ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung (Zweitwohnung) sein. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern kann in Deutschland auch ein Wohnsitz bestehen, wenn sich der Spender oder Begünstigte weniger als 180 Tage im Land aufgehalten hat. Der gewöhnliche Aufenthalt erfordert einen ununterbrochenen Aufenthalt von 6 Monaten in Deutschland, der sich über zwei Kalenderjahre erstrecken kann.

Erweiterte unbeschränkte Pflicht zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

Deutsche Staatsangehörige, die nicht länger als fünf Jahre aus Deutschland weggezogen sind, sind unbegrenzt steuerpflichtig. Eine Verlängerung auf zehn Jahre sieht das Außensteuergesetz für bestimmte Vermögenswerte vor, wenn der deutsche Staatsbürger in einem Niedrigsteuerland wohnt (Einkommensteuer) oder keinen Wohnsitz im Ausland hat (digitale Nomaden).

Diese Regelung gilt auf unbestimmte Zeit für deutsche Staatsangehörige, die ein Gehalt aus einer lokalen Kasse beziehen (Botschaftsangehörige, Angehörige der Bundeswehr usw.), und ihre im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Beschränkte Pflicht zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wer keine Aufenthaltsgenehmigung hat, muss auf sein inländisches Vermögen Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen.

Die Vermögenswerte umfassen

  • Immobilienvermögen (Immobilien, Grundstücke, geerbte Pachtverträge)
  • Gewerbliches Vermögen (Einzelunternehmen, Gesellschaftsanteile (GbR, OHG, KG), ständige Geschäftsräume, ständige Vertreter)
  • Um Aktionär zu sein, müssen Sie mindestens 10 % der Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft (GmbH, UG oder AG) besitzen. Außerdem muss die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben.
  • In deutschen Büchern oder Registern werden Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien eingetragen.
  • Ein inländisches Unternehmen überträgt Vermögenswerte (Vermietung, Leasing).
  • Erlangte Bürgschaften durch inländisches Eigentum oder im deutschen Schiffsregister eingetragene Schiffe.
  • Befindet sich der Schuldner in Deutschland, ist es möglich, Geld aus Darlehen oder Beteiligungen stiller Gesellschafter zurückzuerhalten.
  • über Nutzungsrechte an einer der genannten Immobilien verfügt

Doppelbesteuerung in globalen Erbschaftsszenarien

In Fällen, in denen ausländisches Vermögen im Ausland besteuert wird und auch in Deutschland eine unbeschränkte Schenkungssteuerpflicht besteht, rechnet Deutschland die ausländische Schenkungssteuer an, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht eine andere Regelung für die Schenkungssteuer vor.

Das Verfahren zum Ausgleich ausländischer Steuern ist komplexer, als es zunächst scheint. Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich bei der ausländischen Steuer tatsächlich um eine Schenkungssteuer handelt; einige Länder erheben beispielsweise eine Kapitalertragssteuer und Registrierungsgebühren. Verzögerungen können auch dazu führen, dass die Möglichkeit zur Anrechnung der ausländischen Steuer verloren geht.

Im Gegensatz zu den Einkommensteuern gibt es nur sechs Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommen, die bilaterale Doppelbesteuerungsregeln enthalten, nämlich mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, der Schweiz und den USA.

Wann muss ich eine Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt melden?

In Deutschland müssen Sie das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie von einer Erbschaft oder Schenkung erfahren haben, informieren. Ausgenommen hiervon sind Übertragungen, die in Deutschland notariell beurkundet werden müssen, z.B. Grundstücksübertragungen. Im letzteren Fall informiert der Notar das Finanzamt über den Vorgang.

Wie hoch ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland (Schenkungsfreigrenze Deutschland)?

Wie viel Geld Sie in Deutschland steuerfrei verschenken können (Schenkungsfreibetrag Deutschland), hängt von der familiären Beziehung zwischen dem Schenker und dem Begünstigten ab. Dies gilt auch für Erbschaften.

Steuerklasse I

  1. den Ehegatten und den Lebenspartner, 2. die Kinder und Stiefkinder, 3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder, 4. die Eltern und die früheren Eltern im Falle des Erwerbs von Todes wegen.

Steuerklasse II

  1. Eltern und frühere Eltern, es sei denn, sie gehören zur Steuerklasse I, 2. die Geschwister, 3. Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, 4. die Stiefeltern, 5. Schwiegerkinder, 6. die Schwiegereltern, 7. Der geschiedene Ehegatte und der Partner einer aufgelösten Lebenspartnerschaft.

Steuerklasse III

Alle anderen Erwerber und die Zweckzuweisungen.

Steuerbefreiungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das deutsche Erbschaftsgesetz erlaubt die Berücksichtigung einer Reihe von Steuerbefreiungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Betriebsvermögen (bis zu 85 % steuerfrei)
  • Von der Witwe oder den Kindern ständig genutzte Immobilien (Familienheim)
  • Hausrat (bis zu 41.000 Euro)

Jeder der oben genannten Fälle muss bestimmte Kriterien erfüllen.

Steuerfreie Erbschafts- und Schenkungsgrenzen in Deutschland

Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten folgende Freibetragsgrenzen:

  1. Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I): 500.000 Euro
  2. Kinder (Steuerklasse I): 400.000 Euro
  3. Enkelkinder (Steuerklasse II): 200.000 Euro
  4. Andere natürliche Personen (Steuerklasse I): 100.000 Euro
  5. Sonstige natürliche Personen (Steuerklassen II und III) in Höhe von 20.000 Euro

Steuersatz

Das steuerpflichtige Vermögen wird nach folgendem Ansatz berechnet:

Übertragenes Bruttovermögen (ohne Steuerbefreiungen, falls zutreffend)

abzüglich der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den übertragenen Vermögenswerten

abzüglich der steuerfreien Erbschafts- oder Schenkungsgrenze

Der Steuersatz liegt zwischen 7% (Steuerklasse I, bis 75.000 EUR steuerpflichtiges Vermögen) und 50% (Steuerklasse III, mehr als 26.000.000 EUR steuerpflichtiges Vermögen).

Steuerliche Strukturierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Um Steuern zu sparen, sollten Sie eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerplanung in Erwägung ziehen, aber vor jeder Entscheidung einen Steuerberater konsultieren, z. B. Vermögen zuerst zwischen Ehegatten und dann an Kinder übertragen, um die steuerfreien Grenzen optimal auszunutzen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung, aber es ist wichtig, sie vor dem Eintreten des Falles durchzuführen.

Strafrechtliche Risiken

Die Missachtung der Melde- und Erklärungspflichten kann strafrechtliche Folgen haben. Wenn Sie es versäumen, Ihr ausländisches Vermögen zu deklarieren, können Sie erhebliche Steuerverbindlichkeiten eingehen oder auf unbestimmte Zeit von den Steuerbehörden zur Rechenschaft gezogen werden.

Da man schnell Erbschaftssteuerbelastungen von über 25.000 Euro erreicht, drohen empfindliche Strafen. Beträgt die hinterzogene Steuer mehr als 25.000 Euro, handelt es sich in der Regel um eine Steuerhinterziehung im großen Umfang. Lesen Sie unseren Blog-Beitrag über die Selbstdeklaration von Bitcoin, die auch für die Schenkungssteuer verwendet werden kann.

Zusammengefasst

Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug können in mehreren Ländern zu Steuerpflichten führen. Diese müssen wegen der verschiedenen Arten von steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig überprüft werden.

Deutschland hat nur mit sechs Staaten Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen, so dass eine Doppelbesteuerung bei unbeschränkter Steuerpflicht durch Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt, soweit diese auf ausländisches Vermögen entfällt.

Die Definition von Auslandsvermögen ist unterschiedlich, je nachdem, ob die Steuerpflicht durch den Erblasser/Spender oder den Erwerber ausgelöst wird. Dies kann zu einer Doppelbesteuerung führen.

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Quellen: NWB

Foto: Ekaterina Shevchenko (Unsplash)

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die hier gegebenen Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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