Corona-Virus: Zulagen für Beschäftige sind bis zu EUR 1.500 während der Corona-Pandemie steuerfrei

Corona-Virus: Zulagen für Beschäftige sind bis zu EUR 1.500 während der Corona-Pandemie steuerfrei

In Zeiten der Corona-Pandemie werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von EUR 1.500 im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von EUR 1.500 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Zulagen bis insgesamt EUR 1.500 über dem vereinbarten Arbeitslohn.

Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: NWB, BMF Online

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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