Corona-Hilfe: Arbeitsmöglichkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld und Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Corona-Hilfe: Arbeitsmöglichkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld und Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Durch die Coronakrise besteht derzeit ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen kann es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen. Am 25.03.2020 hat der Bundesrat das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) verabschiedet. Es enthält eine Vielzahl von Maßnahmen.

Um für ausreichend Arbeitskräfte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, schafft das Sozialschutz-Paket für Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize, in ihrer arbeitsfreien Zeit vorübergehend eine Tätigkeit im systemrelevanten Bereich aufzunehmen.

Rentnerinnen und Rentnern wird die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtert. Sie können deshalb im Jahr 2020 statt bisher EUR 6.300 EUR 44.590 hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird. Ab dem Jahr 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von EUR 6.300 pro Kalenderjahr.  Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

Sprechen Sie uns gerne an.

Artikel der Deutschen Rentenversicherung

Leitlinie des Landes NRW zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (Stand: 15. März 2020)

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