Unternehmensgründung in Deutschland als Ausländer: die GmbH

Unternehmensgründung in Deutschland als Ausländer: die GmbH

Ein Unternehmen in Deutschland gründen? Eine beliebte Option ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). In diesem Artikel werden die notwendigen Schritte sowie ein typischer Zeitplan und die Kosten für die Gründung einer GmbH beschrieben.

Gründung eines Unternehmens in Deutschland: Schritte zur Gründung einer GmbH

Optionen zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen in Deutschland zu eröffnen, z. B.

Das Einzelunternehmen ist eine gute Option für Freiberufler und kleine Unternehmen, um schnell ein Unternehmen zu gründen und zu schließen. Der Geschäftsinhaber ist für Schulden und Verluste voll verantwortlich. Deutschland besteuert ihre Einkünfte mit einem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 %.

Die Eröffnung einer Niederlassung in Deutschland anstelle einer juristischen Person könnte für internationale Unternehmen auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen. Die Steuersätze für Zweigniederlassungen und gebietsansässige deutsche Unternehmen sind jedoch die gleichen. Die deutsche Zweigniederlassung behält keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen aus den an ihre ausländische Hauptniederlassung abgeführten Gewinnen ein.

Die GmbH ist eine bevorzugte Möglichkeit für Personen und ausländische Unternehmen, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Sie bietet eine beschränkte Haftung und im Vergleich zur Einzelfirma relativ flache Einkommenssteuersätze. Die typischen deutschen Steuern für GmbHs liegen zwischen 30 und 32 % des zu versteuernden Einkommens.

Die GmbH? Wie kann man sie einrichten?

Schritte

Schritt 1: Konsultieren Sie einen deutschen Notar oder Rechtsanwalt

Für die Gründung einer GmbH in Deutschland ist ein Notar erforderlich. Wir empfehlen, frühzeitig einen Notar zu konsultieren, da dies das Verfahren vereinfachen und Überraschungen vermeiden kann.

Bei komplizierteren Fällen wenden Sie sich bitte an einen deutschen Rechtsanwalt, der auf Gesellschaftsrecht spezialisiert ist. Er kann insbesondere bei nicht standardisierten Gesellschaftsverträgen helfen (nächster Schritt).

Schritt 2: Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags

Die Satzung spiegelt den Charakter und die Struktur eines Unternehmens wider. Die GmbH zeichnet sich durch ihre umfangreichen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten als eine sehr anpassungsfähige Unternehmensform aus.

Diese Artikel erfordern wichtige Angaben wie Kapital, Angaben zu den Gesellschaftern, Firmenname, Geschäftssitz und Unternehmenszweck.

Die Gründung einer GmbH kann durch die Verwendung einer Standardsatzung für Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern erleichtert werden. Darüber hinaus eignen sie sich auch für Konstellationen mit einem Direktor, der Geld beisteuert. Diese Artikel bedürfen zwar immer noch der notariellen Beglaubigung, aber es wird eine reduzierte Gebühr erhoben.

Eine GmbH muss ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR haben. Sie müssen bei der Gründung mindestens 12.500 EUR einzahlen.

Die Erstellung von Gesellschaftsverträgen – insbesondere wenn es sich um Standardverträge handelt – dauert in der Regel 1-2 Wochen.

Schritt 3: Notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags

Die Gründungsgesellschafter der GmbH nehmen in der Regel persönlich an der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags teil. Aus diesem Grund benötigen Ausländer aus Nicht-EU-Ländern für die Einreise nach Deutschland ein Geschäftsvisum.

Ab August 2022 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. eID, Barkapitalgründung) die Möglichkeit, online an einer Beurkundung teilzunehmen.

Auch deutsche Botschaften und Konsulate können Beglaubigungen vornehmen.

Schritt 4: Eröffnung eines Bankkontos

Die Eröffnung eines Bankkontos einer GmbH in ausländischem Besitz ist oft äußerst schwierig und zeitaufwendig. Verschärfte Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) haben diesen Prozess weiter verlangsamt. Die Eröffnung eines Bankkontos für einen Ausländer kann von einigen Tagen bis zu einem Jahr oder länger dauern.

Schritt 5: Anmeldung beim Handelsregister

Wenn das Bankkonto eröffnet ist und der Nachweis über das eingezahlte Kapital dem Notar vorgelegt wurde, trägt der Notar die GmbH in das Handelsregister ein. Das Registrierungsverfahren kann je nach örtlichem Gericht 2-4 Wochen dauern. Der Handelsregisterauszug zeigt die Registrierungsnummer der GmbH, die Sie für die nächsten beiden Schritte benötigen.

Schritt 6: Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung muss die neu gegründete GmbH registrieren. Sie können sich oft online anmelden.

Schritt 6: Steuerliche Registrierung / Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt

Das Handelsregister informiert das Finanzamt automatisch über die Gründung der GmbH. Das Finanzamt schickt dann einen Brief an die Geschäftsadresse der GmbH und bittet um das Ausfüllen eines Steueranmeldeformulars.

Der Erhalt der Steuernummer ist für die GmbH entscheidend, um Kundenrechnungen schreiben zu können. Die Erteilung einer Steuernummer in Deutschland kann je nach Finanzamt bis zu 6 Monate (!) dauern. Beginnen Sie (oder Ihr Steuerberater) frühzeitig mit der steuerlichen Erfassung, noch bevor das Finanzamt ein Aufforderungsschreiben verschickt. Dazu benötigen Sie die Registrierungsnummer der GmbH.

Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen innerhalb der EU benötigen, sollten Sie diese im Steueranmeldeformular beantragen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen immer noch, nach Erhalt der Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Häufig leitet das Finanzamt den Antrag auf Registrierung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht an das für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zuständige Zentralamt für Steuern weiter.

Typische Kosten für die Gründung einer GmbH

Die typischen Kosten für die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR belaufen sich derzeit etwa auf folgende Beträge:

  • Notargebühren: zwischen 800-1.200 Euro
  • Handelsregistergebühren: zwischen 150-250 Euro
  • Steuerliche Anmeldung: Wenn Sie einen Steuerberater hinzuziehen, kostet das etwa 250 Euro.

Steuerliche Pflichten der GmbH

Die GmbH muss dem Finanzamt Steuererklärungen vorlegen, unter anderem:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen – monatlich oder vierteljährlich, spätestens bis zum 10. des Monats, der auf den Abrechnungsmonat folgt
  • Körperschaftssteuer (CIT), Gewerbesteuererklärungen und Mehrwertsteuer – auf jährlicher Basis für das Steuerjahr. Es gelten verschiedene Fristen
  • Jahresabschlüsse – jährlich als Teil der CIT- und Gewerbesteueranmeldung

Wir raten davon ab, eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (“UG“) mit nur 1 Euro als Mindeststammkapital zu gründen. Die UG ist in der Praxis bei Banken und Geschäftspartnern nicht sehr anerkannt (“No-Money-Company”). Außerdem ist ein Wechsel der UG zur GmbH kompliziert und kostspielig.

Was müssen Sie noch tun?

Sie müssen:

  • den Jahresabschluss der GmbH bis zum Ende des Folgejahres beim Bundesanzeiger / Unternehmensregister einzureichen. Bei Versäumnis dieser Frist werden hohe Geldstrafen fällig.
  • den Begünstigten der GmbH beim Transparenzregister zu registrieren.

Wie s&w Sie unterstützen kann

s&w unterstützt Sie bei der Gründung einer GmbH in Deutschland und vermittelt Ihnen erfahrene Rechtsanwälte, z.B. SE Legal, und Notare für internationale Kunden. Wir unterstützen Sie auch bei der Erfüllung der laufenden buchhalterischen und steuerlichen Pflichten der GmbH sowie bei der steuerlichen Strukturierung, z.B. beim Aufbau einer Holdingstruktur in Deutschland.

Quellen: s&w, Germany Trade & Invest

Fotos: Shridhar Gupta (Unsplash)

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die hier gegebenen Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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