Für Einzelunternehmer im Mittelstand macht es häufig Sinn, eine Holding-Struktur aufzusetzen, um nachhaltig Steuern zu sparen und die damit frei werdende Liquidität für weiteres Wachstum zu nutzen. Dieser Artikel erklärt Vor- und Nachteile und Umsetzung einer Holding-Struktur anhand eines Praxisbeispiels.
Vor- und Nachteile einer Holdingstruktur
Bevor wir in das Praxisbeispiel eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, welche Vor- und Nachteile eine Holdingstruktur bieten kann.
Vorteile:
- Steueroptimierung: Eine Holdingstruktur kann dazu beitragen, Steuern zu sparen:
- Ausschüttungen und Veräußerungen sind zu 95% steuerbefreit (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer), d.h. je nach Gewerbesteuersatz ergibt sich eine Besteuerung von c. 1,6% auf die Ausschüttung oder einen Veräußerungsgewinn (dabei sind Sperrfristen zu beachten). Im Vergleich dazu liegt die Besteuerung bei einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung bei 26,375% bzw. ggf. etwas niedriger bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.
- Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ist diese zu 95% von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, was steuerliche Verrechnungspreisrisiken deutlich reduziert.
- Risikostreuung: Durch separate Tochtergesellschaften können Risiken auf verschiedene Unternehmensteile verteilt werden.
- Finanzielle Flexibilität: Die Holding kann Kapital effizient zwischen den Tochtergesellschaften bewegen, um Finanzierungsbedürfnisse zu decken.
Nachteile:
- Komplexität: Holdingstrukturen können rechtlich und organisatorisch komplex sein, was eine gründliche Planung erfordert.
- Verwaltungsaufwand: Eine Holding erfordert zusätzliche Verwaltungsaufgaben, um die Beziehungen zwischen den Tochtergesellschaften zu koordinieren.
- Rechts- und Steuerberatung: Die Einrichtung einer Holding erfordert oft umfassende rechtliche und steuerliche Beratung, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Praxisbeispiel: Einblick in die Umsetzung einer Holdingstruktur
In unserem Beispiel betrachten wir die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine bestehende GmbH. Die Einbringung erfolgt als Sachagio im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Dieser Prozess unterliegt den Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) und bietet verschiedene steuerliche Vorteile für den Einbringenden. Danach werden die Anteile der (operativen) GmbH in eine bereits bestehende Holding GmbH eingebracht.
- Steuerbegünstigte Sacheinlage: Gemäß § 20 UmwStG können Betriebe steuerbegünstigt eingebracht werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im vorliegenden Fall wird der Betrieb (alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen) in die GmbH eingebracht, wobei der Einbringende neue Anteile an der GmbH erhält.
- Rückwirkende steuerliche Übertragung: Die Übertragung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2023 (Voraussetzung: Anmeldung der Übertragung zum Handelsregister erfolgt vor dem 1. September 2023), was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle der Einzelpraxis der GmbH zuzurechnen sind.
- Holding-Struktur: Als nächster Schritt wird erwogen, die Anteile an der GmbH in eine bereits gegründete Holding GmbH einzubringen. Dieser Anteilstausch könnte steuerneutral erfolgen, da der Einbringende 100 % der Anteile hält und keine schädlichen Veräußerungen erfolgen.
- Vorteile des Anteilstauschs: Durch den qualifizierten Anteilstausch könnten die eingebrachten Anteile auf Antrag mit den Anschaffungskosten (Buchwerten) angesetzt werden, was steuerliche Vorteile für den Einbringenden bietet, da keine Aufdeckung von sog. “stillen” Reserven erfolgt.
- Nachweispflichten und rechtliche Absicherung: Bei solchen Strukturänderungen ist es entscheidend, alle erforderlichen Nachweise fristgerecht zu erbringen und rechtliche Absicherungen vorzunehmen, um mögliche steuerliche Risiken zu minimieren.
Fazit
In diesem Beispiel zeigt sich, wie komplexe rechtliche und steuerliche Aspekte bei der Umsetzung einer Holdingstruktur berücksichtigt werden müssen. Es ist ratsam, sich von erfahrenen Fachleuten unterstützen zu lassen, um alle Vorteile dieser Struktur zu nutzen und gleichzeitig rechtliche Compliance sicherzustellen.
Wann lohnt es sich, eine GmbH zu gründen? Eine GmbH lohnt sich aus steuerlichen Gründen erst ab ca. EUR 110.000 Gewinn, da die Summe aus Körperschaft- und Gewerbesteuer ab dieser Größerordnng geringer ist als der durchschnittliche Steuersatz, der im Rahmen der Einkommensteuer zu bezahlen wäre.
Die Umstellung auf eine Holdingstruktur kann für Unternehmen von erheblichem Vorteil sein, insbesondere wenn sie mit professioneller Beratung und sorgfältiger Planung durchgeführt wird. Es ist jedoch wichtig, alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen, um steuerliche Vorteile zu maximieren und Risiken zu minimieren.
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Quelle: Haufe
Photo: Kaleidico (Unsplash)
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