Überbrückungshilfe III: Hintergrund und aktuelle Erweiterungen

Hintergrund und aktuelle Erweiterungen der Überbrückungshilfe III

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von EUR 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2021 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Die Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen.

Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2020 (vorher 30. April 2020) gegründet wurden und in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen, gelten besondere Vorschriften. Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.

Was und wie wird gefördert?

Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst.

Erstattet werden für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:

  • bis zu 100 Prozent (vorher 90 Prozent) der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
    (Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019). Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen.

Wird eine Abschlagszahlung gezahlt?

Antragsberechtigte erhalten eine Abschlagszahlung i.H.v. 50 Prozent der beantragten Förderung (maximal EUR 100.000 pro Monat bzw. insgesamt bis zu EUR 800.000).

Was sind aktuelle Erweiterungen der Überbrückungshilfe III?

Seit dem 13. April 2021 wurden die Leistungen der Übertbrückungshilfe III um folgende Punkte verbessert:

  • Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
  • Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.
  • Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups.
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für mehr Waren (bisher nur Winterware und verderbliche Ware) auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
  • Antragstellenden wird in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.

Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III

Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Änderungsanträge können durch prüfende Dritte seit dem 27. April 2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch sog. prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.). Die Kosten für die Antragstellung durch prüfende Dritte werden im Rahmen der Überbrückungshilfe III bezuschusst.

Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Photo: Alex Azabache, Unsplash

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

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