
Private Wallbox: Steuerfrei Zuhause laden
Die Wallbox ist eine Ladevorrichtung für schnelles Laden in den eigenen vier Wänden. Wer ein Elektroauto oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen fährt und dieses auch privat nutzen darf, steht häufig vor der Frage, ob sich eine eigene Ladevorrichtung lohnt, denn: der Anschluss an eine Haushaltssteckdose ist in der Regel erheblich langsa-mer und führt unter anderem auch weitere Probleme hervor. Dieser Artikel beschreibt die steuerlichen Vorteile einer eigenen Wallbox und die Voraussetzungen, um diese nutzen zu können.
Durch Zuschüsse Steuern sparen: Unterstützung bei der Anschaffung der Wallbox
Die Anschaffung einer Wallbox kann sehr kostenintensiv sein. Manchmal jedoch fördert der Arbeitgeber die Wallbox selbst oder unterstützt zumindest die Anschaffung dieser durch einen Zuschuss. Dieser geldwerte Vorteil wird pauschal mit 25% Lohnsteuer belegt. Die eigenständige Anschaffung des Arbeitsnehmers einer Wallbox hingegen kann vollständig von der Steuer befreit werden.
Voraussetzungen für eine eigene Wallbox
Um von zu Hause aus laden zu können, muss die Wallbox bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
1. Integrierter Stromzähler: dieser muss eichrechtskonform nach EU-Standards sein.
2. Zugangsschutz: ein RFID-Chip z.B. ermöglicht, dass privates Laden sauber vom Laden des Dienstwagens getrennt werden kann. Außerdem stellt die Cloud-Anbindung alle Ladevorgänge detailliert dar, sodass sie direkt an den Arbeitgeber übertragen werden können.
3. Internet: Eine funktionsfähige Internetanbindung ist Teil der Mindestvoraussetzung für die Wallbox. Ohne diese kann der Stromverbrauch nicht an den Arbeitgeber übermittelt werden.
Zusätzlich zur Wallbox-Förderung gibt es eine monatliche Pauschale, die die Kosten zumindest steuerlich reduziert.
Monatspauschale für steuerfreies Laden:
Laden von zu Hause aus verursacht Kosten. § 3 Nr. 46 EStG setzt hier durch die Monatspauschale zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes ein.
Besteht die Möglichkeit, kostenfrei oder verbilligt am Arbeitsplatz laden zu können, so fällt der Betrag der Pauschale geringer aus. Gibt es jedoch nicht die Möglichkeit, sind die Beträge dementsprechend höher.
- Mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber (kostenfrei oder vergünstigt)
- EUR 30/Monat für E-Autos
- EUR 15/Monat für Hybridfahrzeuge
- Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
- EUR 70/Monat für E-Autos
- EUR 35/Monat für Hybridfahrzeuge
Wenn die Kosten höher sind als die monatliche Pauschale, kann der Arbeitgeber sie als steuerfreien Auslagenersatz erstatten. Das geht nur, wenn man genau weiß, wie viel Strom das Dienstfahrzeug zum Laden braucht (ohne privates Laden).
Bitte beachten Sie auch unseren Artikel zum Thema Kleine Photvoltaikanlagen: Geplante steuerliche Entlastungen ab 2023.
Quelle: Haufe; Vattenfall, BMF
Foto: CHUTTERSNAP (unsplash)
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