Ende der Brexit-Übergangsphase zum 31. Dezember 2020: Was bedeutet das für Unternehmen und Privatleute?

Hintergrund

Großbritannien (GB) ist zum 1. Februar 2020 aus der Euröpäischen Union (EU) ausgetreten mit einer Übergangsphase, in der das EU-Recht im und gegenüber GB grundsätzlich weitergilt. Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endet am 31. Dezember 2020. Somit ist Großbritannien ab 1. Januar 2021 ein „Drittstaat“ und damit nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion.

Was bedeutet das für Unternehmen und Privatleute?

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis wird sich das Verhältnis der EU zu Großbritannien aber am Jahresende grundlegend wandeln und sich von der britischen Mitgliedschaft im Binnenmarkt wesentlich unterscheiden. Dies gilt zum Beispiel im Warenverkehr für die dann erforderlichen Zollformalitäten, Produktzertifizierungen und viele weitere Aspekte, für Datenschutzanforderungen, für Dienstleistungen und die Mobilität allgemein. Unternehmen und Privatleute müssen sich daher in jedem Fall auf das Ende der Übergangsphase vorbereiten – unabhängig davon, ob bis dahin der Abschluss eines Abkommens zum künftigen Verhältnis gelingt oder nicht.

Eine Checkliste (in deutscher Sprache) der Europäischen Kommission zur Vorbereitung auf den Brexit für Unternehmen, die mit Großbritannien Geschäftsbeziehungen pflegen, finden Sie hier.
Aus steuerlicher Sicht ergeben sich für Unternehmen und Privatleute aus einer Behandlung von Großbritannien als Drittstaat u.a. Implikationen auf:
  • Umsatzsteuer
  • Zölle
  • Bestimmte grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen (z. B. Tochter- an Muttergesellschaft)
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Übertragung von Veräußerungsgewinnen (§6b EStG)
  • Gewerbesteuer (Schachtelprivileg fällt weg)
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Vergünstigungen und Steuerbefreiungen fallen u. U. weg)
  • Wegzugbesteuerung (sog. Exit Tax)
Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die steuerlichen und finanziellen Implikationen des Brexits auf Ihr Unternehmen.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Europäische Kommission

Photo: Pixabay

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar. 

Schreibe einen Kommentar

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner