Was tun bei einem insolvenzgefährdeten Unternehmen?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September
2020 vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der
Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.
Eine Verordnungsermächtigung soll dem BMJV ermöglichen, die Lockerung des Insolvenzrechts ggf. bis Ende März 2021 zu verlängern. Laut BMJV soll die Insolvenzordnung
in der kommenden Woche in einem Maßnahmengesetz vom Bundestag kurzfristig geändert werden.
Vollständiger Artikel des BMJV
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