Hintergrund Unternehmer, die Bauleistungen erbringen und ihren Kunden deshalb eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zur Bauabzugsteuer gem. §48b Einkommensteuergesetz (EStG) ausgehändigt haben, sollten die Gültigkeit dieser Freistellungsbescheinigung überprüfen. Viele Freistellungen verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Folgende Unternehmer sollten prüfen, ob die Freistellungsbescheinig noch gilt: Unternehmer, die Bauleistungen in Auftrag gegeben haben, und Zusammenschlüsse von Unternehmern, wie zum Beispiel Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften aus dem […]