Ab dem 1. Januar 2021 sind bestimmte Fragebögen zur steuerlichen Erfassung zwingend elektronisch zu übermitteln. Steuerpflichtige müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Regelung bis zum 31. Dezember 2020 Bisher wurde der Steuerpflichtige […]