In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass eine vertragliche Aufteilung des Kaufpreises nicht durch eine Berechnung gemäß der Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ersetzt werden darf. Hintergrund Die Arbeitshilfe des BMF dient der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von Gebäuden gemäß § 7 Absatz 4 bis 5a des Einkommensteuergesetzes. Sie ermöglicht die Aufteilung des Gesamtkaufpreises für […]