Neue Corona-Hilfen

Neue COrona-Hilfen

Bund und Länder haben am 28. Oktober 2020 neue Beschlüsse gefasst, um den schnellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen:

  • Unternehmen, die aus diesem Grund im November 2020 schließen müssen, wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt. Damit sollen die betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen vom Bund für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen sollen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu EUR 10 Mrd haben.
  • Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter geöffnet und angepasst.
  • Der Bund will die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen mit einer sog. “Überbrückungshilfe III” verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.

Über die Ausgestaltung der neuen Corona-Hilfen informieren wir Sie sobald uns Details dazu vorliegen.

Quelle: Haufe, Bund-Länder Beschlüsse vom 28.10.2020

Photo: Gabriele Lässer, Pixabay

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