Hintergrund Vermieter können vermietete Gebäude schneller abschreiben und damit Ertragsteuern sparen, wenn sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür ist kein Bausubstanzgutachten mehr notwendig, sondern es reicht ein Online-Gutachten. Das Finanzgericht Köln folgt damit der Auffassung des Bundesfinanzhofs. Von vermieteten gewerblich genutzten Immobilien können Eigentümer steuerlich profitieren, indem sie Gebäude über die Nutzungsdauer hinweg abschreiben – im Normalfall mit einer linearen Abschreibung von […]