Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitet die bereits bestehenden steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus in ihrem zeitlichen Anwendungsbereich aus. Im Folgenden sind ausgewählte Inhalte des BMF Schreibens vom 18. März 2021 dargestellt: Stundung von Steuern Durch die Pandemie unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 30.6.2021 unter Darlegung der Verhältnisse einen Stundungsantrag der bis […]