Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen Unternehmer dürfen Vorsteuer abziehen, wenn Betriebsveranstaltungen nicht rein dem privaten Bedarf dienen, sondern mit der wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen. Vorsteuerabzug für Aufmerksamkeiten hängt von der Gesamttätigkeit ab. Der Vorsteuerabzug erfordert einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz. Wenn der Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen besteht, ist der Abzug möglich. Wenn der Zusammenhang zu einer unentgeltlichen Entnahme (gem. […]