Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG): Formulare
Wenn Sie dieses Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies (nur) der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Nutzen Sie bitte hierfür das folgende Formular:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Eine Stamm-Nr. KUG (aufgeführt im Formular “Anzeige-KUG”) haben Sie noch nicht zugeteilt bekommen. Sie müssen “nur” Ihre Betriebsnummer eintragen – diese finden Sie in der Zahlungsliste für die Krankenkasse unter Verwendungszweck bzw. auf dem Beitragsnachweis der Krankenkasse unter AG Betriebsnummer.
- Der Antrag auf Auszahlung des KUG wird mit der nächsten Lohnabrechnung gestellt. Hierfür benötigt Ihre Lohnabrechnung rechtzeitig Information, dass Sie KUG angezeigt haben.
- Um KUG ordnungsgemäß abrechnen zu können, benötigt Ihre Lohnabrechung zum Monatsende für jeden Mitarbeiter eine Stundenaufstellung.
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.