Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gemacht und das Finanzamt hat bereits eine Prüfungsanordnung herausgegeben. In diesem Fall könnte eine Selbstanzeige zur Rettung dienen. Doch was, wenn diese Option ausgeschlossen ist? Hier kommt der strafbefreiende Rücktritt ins Spiel – ein rechtlicher “Rettungsanker”, den viele Menschen nicht kennen. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit dieser Möglichkeit auf sich hat und wie sie Ihnen helfen kann, straffrei aus einer prekären Lage herauszukommen.
1. Was ist der strafbefreiende Rücktritt? Der strafbefreiende Rücktritt gemäß § 24 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine rechtliche Option, die es einem Steuerpflichtigen ermöglicht, sich straffrei aus einer bereits begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Steuerhinterziehungssituation zu befreien. Anders als bei einer Selbstanzeige, die in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein kann, greift der strafbefreiende Rücktritt immer dann, wenn die Tat noch nicht vollendet ist und der Täter freiwillig und ohne äußeren Zwang handelt.
2. Wann ist der strafbefreiende Rücktritt möglich? Der strafbefreiende Rücktritt ist nur im Versuchsstadium einer Straftat möglich. Das bedeutet, dass die Tat bereits begonnen wurde, aber noch nicht vollendet ist. Im Falle von Steuerhinterziehung kann dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine fehlerhafte Steuererklärung eingereicht wurde, das Finanzamt jedoch noch keinen Steuerbescheid erlassen hat und weniger als 95 % der Veranlagungsarbeiten erledigt sind.
3. Wie funktioniert der strafbefreiende Rücktritt bei Steuerhinterziehung? Um den strafbefreienden Rücktritt in Anspruch zu nehmen, muss der Steuerpflichtige freiwillig und aus eigenem Antrieb handeln. Dies bedeutet, dass er den Fehler erkennen und aktiv korrigieren muss, bevor das Finanzamt von der Unregelmäßigkeit erfährt. Dies kann zum Beispiel durch die Einreichung einer korrigierten Steuererklärung geschehen, in der die fehlerhaften Angaben berichtigt werden.
4. Unterschiede zwischen strafbefreitem Rücktritt und Selbstanzeige: Im Gegensatz zur Selbstanzeige gem. §371 Abgabenordnung, bei der strenge Voraussetzungen erfüllt werden müssen und die in manchen Fällen ausgeschlossen sein kann, bietet der strafbefreiende Rücktritt eine weniger formelle Möglichkeit, sich straffrei zu stellen. Solange die Tat noch im Versuchsstadium ist und der Täter aus eigenem Antrieb handelt, kann er von dieser Option Gebrauch machen.
5. Fazit: Der strafbefreiende Rücktritt als letzter Ausweg In Situationen, in denen eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, kann der strafbefreiende Rücktritt eine wichtige Option sein, um straffrei aus einer Steuerhinterziehungssituation herauszukommen. Es ist jedoch entscheidend, frühzeitig zu handeln und den Fehler zu erkennen, bevor das Finanzamt von der Unregelmäßigkeit erfährt. Indem Sie freiwillig und eigeninitiativ handeln, haben Sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig zu korrigieren und straffrei aus der Angelegenheit herauszukommen.
Fazit
Denken Sie daran, dass jeder Fall individuell ist und es ratsam ist, rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte für Ihre spezifische Situation zu bestimmen. Der strafbefreiende Rücktritt kann in vielen Fällen ein rettender Ausweg sein, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind.
Gerne unterstützt Sie das s&w Team bei der steuerlichen Beratung von Selbstanzeigen und strafbefreienden Rücktritten, gemeinsam mit unseren Kanzlei-Partnern im Bereich Strafrecht. Kontaktieren Sie uns jetzt oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Onlinetermin.
Quelle: Haufe
Photo: Tingey Injury Law Firm (Unsplash)
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