EU erlaubt Deutschland die frühere Einführung der verpflichtenden E-Rechnung

E-Rechnung

Die EU ermächtigt Deutschland, bereits ab 01. Januar 2025 die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für bestimmte Umsätze einzuführen, bevor sie EU-weit verpflichtend wird.

Deutschland hatte am 10. November 2022 einen Antrag gestellt, der nun genehmigt wurde. Die Rechnung soll vorerst auf B2B-Umsätze beschränkt sein und wird im Gesetzgebungsverfahren des Wachstumschancengesetzes behandelt. Es bleibt abzuwarten, ob Deutschland das Vorhaben wie geplant umsetzt, da das nationale Gesetzgebungsverfahren noch in einem sehr frühen Stadium ist. Die Entwicklung muss weiterhin beobachtet werden.

Die verpflichtende E-Rechnung bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen und Behörden dazu verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen. Anstelle von Papierrechnungen werden alle Geschäftsbelege in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und ausgetauscht.

Die Einführung der E-Rechnung soll die Effizienz und Transparenz in Geschäftsprozessen verbessern, die Verwaltungskosten reduzieren und den elektronischen Handel fördern. Sie trägt auch dazu bei, den Papierverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern.

In einigen Ländern oder Regionen ist die E-Rechnung bereits gesetzlich vorgeschrieben, während in anderen die Einführung noch diskutiert oder schrittweise umgesetzt wird. Die genauen Bestimmungen und Fristen variieren je nach den jeweiligen nationalen oder regionalen Gesetzen und Richtlinien.

Quelle: EY

Photo: Christian Lue (Unsplash)

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