Liquiditätshilfe für Unternehmen: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich

Liquiditätshilfe für Unternehmen: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich

Laut Pressemitteilung des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 23. April 2020 können Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Diese Maßnahme gilt unabhängig davon, ob die Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben oder in dieser Woche geöffnet wurden.

Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Photo: Neil Thomas, Unsplash

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

Schreibe einen Kommentar

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner