Home Office während der Corona-Krise: Steuerliche Aspekte

Home Office während der Corona-Krise: Steuerliche Aspekte

Mitarbeiter werden derzeit aufgrund von Vorkehrungen im Rahmen der Corona-Situation vermehrt ins Home Office geschickt. Fraglich ist, ob und inwieweit damit Aufwendung für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden können.

Grundsatz

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 3, 2. Halbsatz EStG); dies gilt auch, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung und steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250 Euro je Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 2 und 3, 1. Halbsatz EStG).

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird; eine untergeordnete private Mitbenutzung (< 10 %) ist unschädlich.

Ergebnis

Der Werbungskostenabzug für das betriebliche Arbeitszimmer bleibt weiterhin ein heikles steuerliches Thema und scheitert häufig an den strengen Anforderungen zur privaten Mitbenutzung, da auch in Corona-Zeiten eine private Mitbenutzung von 10 % oder mehr schädlich ist. Sprechen Sie uns gerne dazu an, um das Thema individuell zu adressieren.

Quelle: BMF Schreiben vom 6. Oktober 2017

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Handlungsempfehlungen dar.

Schreibe einen Kommentar

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner